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Unser Widerspruch gegen den Entwurf des Sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien Windenergie

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Inhalte unserer Stellungnahme

Wir, der Verein Rettet den Taunuskamm, legen hiermit Einspruch gegen den Entwurf des "Sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien" des Regionalplans Südhessen ein und fordern die Regionalversammlung Südhessen dazu auf, folgende Gebiete auf dem Taunuskamm aus den Vorrangflächen für Windenergie herauszunehmen: 433 (Hohe Wurzel), 377 (Eichelberg), 384 (Platte) und 384a (Hohe Kanzel).

Dem "Sachlichen Teilplan Erneuerbare Energien" liegt das Vorhaben der Hessischen Landesregierung zugrunde, 2% der Landesfläche als Windvorrangsflächen auszuweisen. Wie kommt man zu dieser Zahl und wer hat sie ermittelt? 

 Es gibt bisher keine Abstimmungen auf Bundes- Länder und Gemeindeebene. Solange es kein gesamtdeutsches Konzept zur Windenergie gibt, muss befürchtet werden, dass die ausgewiesenen Windvorrangflächen überhaupt nicht in dieser Größenordnung benötigt werden. Es ist grob fahrlässig, ein solches Großprojekt ohne ein schlüssiges, für die Öffentlichkeit transparentes Gesamtkonzept zu planen.

Wir fordern:

  • Ein unabhängiges Gutachten  zu den ökonomischen und ökologischen Folgen für die betroffenen Regionen.
  • Ein unabhängiges Gutachten zu den Kosten von Leerleistungen der Windkraftanlagen (WKA).
  • Eine Nutzen- Kostennanalyse, wie bei anderen Großinvestitionsvorhaben üblich, durch unabhängige Wissenschaftler.
  • Ein unabhängiges Gutachten zur Wertminderung der Immobilienpreise, das unterschiedliche Abstände zu den WKA berücksichtigt.
  • Genaue Angaben und eine unabhängige Studie zu den Größenordnungen der nötigen Waldrodungen und ihren Auswirkungen.
  • Genaue Informationen über geplante Ersatzaufforstungen. Wo, in welcher Art und in welchem Umfang sollen diese genau vorgenommen werden? 
  • Eine unabhängige Studie zur CO2 Bilanz nach Rodung der Waldflächen. Die Energiewende wird auch damit begründet, dass man den CO2 Ausstoß verringern will. Im vergangenen Jahr ist der CO2 Ausstoß in Deutschland gestiegen und nicht gefallen. Durch die Rodung riesiger Waldflächen gehen auch gigantische CO2 Filter verloren.
  • In der Flächenplanung und den dazugehörenden Karten fehlen genaue Angaben für Zugangsstraßen, Stromleitungen und Schaltanlagen zur Aufnahme und Weiterleitung des Stroms. Wir fordern die Planung diesbezüglich zu vervollständigen.

Die überwältigende Mehrheit der am Taunuskamm lebenden Menschen lehnt den Bau von Windrädern an diesem Standort ab.
Im Februar und März 2013 führte der Verein eine persönliche Befragung von Taunussteiner und Niedernhausener Bürgern durch. Von 4.026 befragten Bürgern sprachen sich 3.758 gegen Windräder auf dem Taunuskamm aus. Das ist eine Ablehnung von 94%!
An Infoständen in Wiesbaden bzw. im Naturpark auf der Platte wurden ca. 2000 weitere Unterschriften für die Erhaltung der Natur und gegen WKA auf dem Taunuskamm gesammelt.

Eine Online-Umfrage des Wiesbadener Kurier (http://goo.gl/cXasPj) ergab bei fast 3000 abgegebenen Stimmen eine 2/3 Mehrheit gegen Windkraftanlagen auf dem Taunuskamm.

Diese Stimmung in der Bevölkerung zeigt, dass die Menschen nicht wollen, dass ihr Naherholungsgebiet mit seinen wertvollen FFH Gebieten und Schutz- und Bannwäldern zu einem Industriegebiet umgewandelt wird. 

"Der Ausbau der Windkraft erfolgt an hierfür geeigneten Standorten mit möglichst geringen Auswirkungen auf die natürliche Umgebung und nach den Vorgaben der Landesplanung. Interessen von Bürgerinnen und Bürgern sowie Aspekte des Kultur- und Landschaftsschutzes werden bei der Errichtung von Windkraftanlagen berücksichtigt."
(Koalitionsvertrag zwischen der CDU Hessen und Bündnis 90/Die Grünen Hessen vom 18.12.2013, Seite 19)

Es muss außerdem festgestellt werden, dass, obwohl der Rheingau-Taunus-Kreis nur einen Anteil von 11 % an Südhessen hat, hier 26 % aller Vorranggebiete entstehen sollen. Der Rheingau-Taunus-Kreis wäre somit in unzumutbarer Weise weit überdurchschnittlich belastet.

Unsere Widerspruchsthemen im Einzelnen:

  1. Landschaftsschutz und Naherholung (Link),
  2. Blitzschlag, Brandgefahr und Eiswurf (Link1, Link2),
  3. Trinkwasser (Link),
  4. Schalll und Schattenschlag (Link1, Link2),
  5. Infraschall (Link1, Link2),
  6. Flugsicherheit (Link),
  7. Windhöffigkeit (Link),
  8. Immobilienwertverlust (Link),
  9. Rotmilan, Wanderfalke und Kranichzug (Link1, Link2 ),
  10. Fledermäuse (Link),
  11. Wildkatze (Link),
  12. FFH Gebiete, Buche, Hirschkäfer, Ameisenbläuling (Link),
  13. Denkmalschutz und Unesco Kulturerbe (Link)

Den Gesamtwiderspruch finden Sie neben der ebenfalls letztes Jahr beim Regierungspräsidium eingereichten "Dokumentation Naherholungsgebiet" unter Downloads. Informationen zum Entwurf des Sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien zur Windenergie finden Sie unter diesem Link beim Regierungspräsidium (zur Karte siehe unten):

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Rot schraffiert die geplanten Windvorranggebiete, in denen dann 200m-Windräder gebaut werden.

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