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Urteil des EuGH - entgegen dem grünen Windkraft-Willen bleiben FFH Gebiete weiterhin geschützt und es gilt das Tötungsverbot geschützter Arten

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"bemerkenswerter ist das Urteil des EuGH vom 4. März 2021, mit dem die zweite Kammer dem Vorschlag der deutschen Generalanwältin, Juliane Kokott, eine klare Absage erteilt hat.

Neben weiteren lesenswerten Hinweisen zur FFH-Richtlinie und zur Vogelschutzrichtlinie hat es der EuGH abgelehnt, die Tatbestände der Tötungs- und Störungsverbote aus Gründen der Verhältnismäßigkeit nur unter Berücksichtigung des Erhaltungszustandes der betroffenen Art auszulegen.

Die Entscheidung bietet Vorgaben für die Praxis in den Mitgliedstaaten. In Deutschland dürfte insbesondere die Anwendung und Auslegung von § 44 Abs. 5 BNatSchG in Frage stehen."

Lesen Sie hier einen Kommentar der Kanzelei Caemmer Lenz zum Thema.

Deutlich anders kommentiert dieses Urteil der offene Brief der Windkraft-Kanzlei Maslaton, die offenbar nicht nur Grüne zur Allianz mit Rechts auffordert um FFH und Tötungsverbote "für die Windkraft" zu kippen:

Zitat: "Die Änderung der FFH und der Vogelschutzrichtlinie ist nötig und im EU-Parlament auch möglich durch eine diabolische Allianz mit rechtsnationalen Kräften." "Änderung der FFH und der Vogelschutzrichtlinie und zwar jetzt!"

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