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Trinkwasser: Wann kommen Fachleute zu Wort?

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Es ist schon erstaunlich, welche Personen und Behörden es sich wagen, die potentielle Trinkwassergefährdung durch die Errichtung und den Betrieb von Windindustrieanlagen auf dem Taunuskamm zu beurteilen. Eine Unternehmensbereichsleiterin von Hessenwasser, Sachbearbeiter der Unteren Wasserbehörde des RTK und natürlich Herr Höhler! Er sieht offenbar keine Probleme beim Grundwasserschutz. Wie auch? Seine Äußerung beim Windkraft-Forum in Wiesbaden am 12. November, dass der Schläferskopfstollen von einer bis zu 180 Meter mächtigen Gesteinsschicht überdeckt und dadurch geschützt ist, beantwortet das „wie auch?“ und hätte am Fachbereich Geowissenschaften der Uni Frankfurt genügend Potential zum „Brüller“ des Jahres. Selbst wenn es 400 Meter Gestein wären, spielt das keine Rolle. Entscheidend ist die extreme Klüftigkeit des Gesteins mit weit offenen Klüften. In ihnen „rauscht“ sozusagen kontaminiertes Wasser in Windeseile bis zu den Wasserhähnen der Wiesbadener Küchen. Um der Klüftung des Quarzits und der Sandsteine auf dem Taunuskamm gerecht zu werden, muss die Wasserschutzzone II zum Wohl der Wiesbadener und Taunussteiner Einwohner ausgeweitet werden. Wenn man überlegt, welche „Sauereien“ anderswo bei der Errichtung von Windkraftanlagen - zum Glück über dichten Gesteinen - bereits passiert sind, packt einem Taunuskundigen bei den Äußerungen von Herrn Höhler und Gefolge das kalte Grausen.

Alexander Stahr