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Neues Bundesnaturschutzgesetz legalisiert Tötung von Wildtieren Deutsche Wildtier Stiftung kritisiert: Bauvorhaben und Windkraft stehen künftig über Artenschutz

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""Wie rücksichtlos diese Ziele verfolgt werden, zeigt die Neuregelung im Rahmen des Paragraph 44 des Bundesnaturschutzgesetzes: "Es wurde mit einem Federstrich gegen Natur- und Artenschutz entschieden", kritisiert Professor Dr. Fritz Vahrenholt, Alleinvorstand der Deutschen Wildtier Stiftung. Fakt ist: Es ist jetzt legal, wenn z.B. durch den Betrieb von Windkraftanlagen Wildtiere getötet werden! Besonders der neue Ausdruck der "Signifikanz" ist problematisch. Erst ab dieser undefinierten Schwelle soll das bisherige Tötungsverbot wirken. Doch wer entscheidet, wie viele tote Tiere signifikant sind? Das geltende EU-Recht für geschützte Arten kennt diesen Begriff ebenfalls nicht.

"Im Interesse der Windkraftlobby setzen sich Bundesregierung und Bundestag mit dieser Entscheidung über das Tötungs- und Verletzungsverbot von Wildtieren hinweg", bedauert Professor Dr. Vahrenholt."

Lesen Sie den vollständigen Artikel vom 23.06.2017 hier bei presseportal.de.

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Appell an Schweizer: Ex-Innenminister Schily warnt vor Energiewende

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"Vor der Schweizer Volksabstimmung am Sonntag über eine Energiestrategie, die neue Kernkraftwerke verbietet und erneuerbare Energien besser fördern soll, nannte Schily Deutschlands Energiewende ein Desaster. Das geht aus einem Brief Schilys an Blocher hervor, den die Boulevardzeitung „Blick“ am Donnerstag veröffentlichte."

Lesen Sie den vollständigen Artikel vom 18.05.2017 hier bei merkur.de

Besagten Brief von Otto Schily können Sie hier nachlesen.

Weitere Links zum Thema: Spiegel.de

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Stadtparlament Taunusstein beschließt Stellungnahme gegen Windkraft an das Regierungspräsidium

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"Linke warf der CDU weiter vor, sich aus dem Konsens, den es zum Thema Klimawandel gab, zu verabschieden: „Die Stadt lässt die Maske fallen und gibt zu, dass es um die generelle Verhinderung der Windkraft geht.“ Das wollte Monz nicht auf sich sitzen lassen: „Der Einzige, der hier die Maske fallen lässt, sind Sie“, erwiderte er. „Die Gutachter haben saubere Arbeit geleistet, aber die Ergebnisse passen Ihnen nicht!“ Die Frage sei: „Wollen Sie Naturschutz oder Industrieanlagen auf dem Taunuskamm? Da werden Sie Farbe bekennen müssen!“"

Lesen Sie den vollständigen Artikel vom 20.05.2017 hier im Wiesbadener Tagblatt online.

Weitere Artikel aus dem Wiesbadener Kurier:

Rüdesheimer Ausschuss lehnt Vorrangflächen für Windkraft im Rheingau ab - WK 06.05.207

Walluf: Gemeindevertretung fordert Streichung aller Windvorrangflächen im Rheingau - WK 20.05.2017

Schlangenbader Gemeindevertretung beschließt Stellungnahme an Regierungspräsidium - WK 22.05.2017

Hünstetter Gemeindevertretung verabschiedet Stellungnahme zum RP-Plan „Erneuerbare Energien“ - WK 23.05.2017

FDP: Windrädern widersprechen - WK 24.05.2017

Mehrheit des Eltviller Stadtparlaments fordert Streichung von Vorrangflächen - WK 24.05.207

Geplante Vorrangfläche für Windräder auf Hohensteiner Gemarkung macht Hambacher Bürgern Sorgen - WK 26.05.2017

Rheingau-Taunus-Kreistag will keine neuen Windräder - WT 27.05.2017

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Taunussteiner Gutachter schließen Vorrangflächen für Windräder auf dem Stadtgebiet aus

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"Er sei von den Ergebnissen der Gutachten selbst überrascht gewesen, verkündete Bürgermeister Sandro Zehner (CDU) in der gemeinsamen Sitzung der zehn Ortsbeiräte und des Ausschusses für Stadtentwicklung, zu der auch viele Taunussteiner Bürger ins Hahner Bürgerhaus gekommen waren. Denn wieder einmal ging es um die Windkraft, diesmal um die Stellungnahme der Stadt zum Entwurf des Sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien, kurz TPEE. Wobei sich die Gutachter Michael Ahn und Dr. Jochen Karl die Überraschung für den Schluss ihrer Ausführungen aufgehoben hatten: „Es gibt im Stadtgebiet von Taunusstein keine größeren zusammenhängenden Flächen, die als Konzentrationszone für Windkraft geeignet sind.“"

Lesen Sie den vollständigen Artikel vom 05.05.2017 hier im Wiesbadener Kurier online.

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Magistrat fordert Streichung der Vorrangflächen für Windkraft auf Taunussteiner Gemarkung

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"Geht es nach der Stadt Taunusstein, dann werden im Regionalplan für Südhessen keine Vorranggebiete für Windkraft auf Taunussteiner Gemarkung ausgewiesen. Das geht aus einer Stellungnahme des Taunussteiner Magistrats zur Aufstellung des Sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien des Regionalplans Südhessen hervor.

Noch sind fünf Standorte im Planentwurf"

Lesen Sie den vollständigen Artikel vom 29.04.2017 hier im Wiesbadener Tagblatt online.

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Sind Windräder plötzlich wieder möglich?

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"TAUNUSKAMM Teilplan Erneuerbare Energien sieht Windkraft genau dort vor, wo sie gerade abgelehnt wurde"

"Besonders pikant dabei: Auf der Hohen Wurzel hatte das Unternehmen Taunuswind, eine Tochter von Eswe Versorgung, einen Windpark mit zehn Anlagen errichten wollen. Das Regierungspräsidium selbst hatte das allerdings im vergangenen Dezember vor allem mit Hinweis auf den Grundwasserschutz abgelehnt. Der Entwurf des Teilplans war indes bereits einige Wochen vor dem negativen Bescheid fertiggestellt worden."

Lesen Sie den vollständigen Artikel vom 05.04.2017 hier beim Wiesbadener Kurier online.

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Planentwurf für Windkraftnutzung liegt im Rheingau-Taunus aus

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Nun geht es in Runde 2, leider haben die Einwendungen der 1. Runde so gut wie keine Beachtung gefunden:

"Der erste Entwurf hatte im Frühjahr 2014 öffentlich ausgelegen. Als Ergebnis der ersten Beteiligung, in der zahlreiche Stellungnahmen eingegangen sind, wurden die Vorranggebiete für Windenergienutzung erheblich verändert. Manche seien komplett herausgenommen oder verkleinert worden, an anderen Stellen seien aufgrund neuer Erkenntnisse Gebiete hinzu gekommen. Der Entwurf 2016 weist insgesamt 173 Windvorranggebiete aus, davon 29 im Bereich des Regionalverbands. Sie umfassen Gebiete von insgesamt rund 15 000 Hektar und entsprechen 2 Prozent der Fläche des Regierungsbezirks Darmstadt."

"Ab Montag ist der Entwurf öffentlich und kann im Kreishaus eingesehen werden. Die Auslegung findet montags bis freitags zwischen 9 und 12 Uhr und dienstags zusätzlich zwischen 14 und 18 Uhr im Raum 3.514 statt. Die Frist läuft bis zum 19. Mai, eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

Stellungnahmen bis zum 2. Juli möglich"

Achtung, das Datum ist ein Fehler im Beitrag des WK, richtig war der 2. Juni, der inzwischen auf den 14. Juli verlängert wurde.

Lesen Sie den vollständigen Artikel vom 31.03.2017 hier beim Wiesbadener Kurier online.

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Taunusstein will Trinkwasserschutzzonen ausweiten

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"Der Schutz der Trinkwasserschutzgebiete in Taunusstein soll verbessert werden. Dies beschloss die Stadtverordnetenversammlung einmütig. Der Magistrat wurde beauftragt, gemeinsam mit den Stadtwerken beim Regierungspräsidium in Darmstadt eine Neufestsetzung der Trinkwasserschutzgebiete anzuregen."

Lesen Sie den vollständigen Artikel vom 29.03.2017 hier im Wiesbadener Kurier online.

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