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Jägervereinigung Oberhessen sagt Windkraft im Wald den Kampf an

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Resolution findet Unterstützung bei der Bevölkerung

 

„Wollt „ihr“ Jäger denn nichts unternehmen?“ Diese Frage eines aufgebrachten Bürgers löste beim Vorsitzenden der Jägervereinigung Oberhessen Helmut Nickel den Ruck aus, um dem Abholzen des Waldes für Windkraftanlagen endgültig den Kampf anzusagen. Zuvor hatten die beiden mittelhessischen Gemeinden Grünberg und Laubach mit Erfolg gegen den Regionalplan des Regierungspräsidenten geklagt, denn die betroffenen Waldflächen waren dort nicht als Vorrangflächen ausgewiesen. Neben einer Informationsveranstaltung und der öffentlichen Aufklärung mit Presseartikeln hat die Jägervereinigung Oberhessen eine

Resolution verabschiedet, die sechs Punkte umfasst:

  1. Keine Genehmigung für neue Windkraftanlagen, bevor der tatsächliche Strombedarf ermittelt wurde und andererseits seriös geprüft ist, ob die vorhandene Windkraftkapazität nicht schon an die Grenzen des Bedarfs gestoßen ist.
  2. Keine Genehmigung für Windkraftanlagen generell, wenn keine nachvollziehbare Windprognose vorliegt, mit der die Wirtschaftlichkeit und eine ausreichende Stromversorgung sicher gestellt sind.
  3. Keine Erteilung von Genehmigungen für Windkraftanlagen in Waldgebieten, die nicht ausdrücklich vom Regierungspräsidium als Vorrangfläche nach technisch / wirtschaftlichen Gesichtspunkten ausgewiesen wurden.
  4. Keine Genehmigung von Windkraftanlagen in Waldgebieten, die zur Naherholung dienen (vor allem in der Nähe von Siedlungen).
  5. Keine Zerstörung des komplexen Lebens- und Erholungsraumes Wald durch den Bau von Windkraftanlagen.
  6. Keine Windkraftanlagen in der Nähe von Fernwechseln des Schalenwildes, insbesondere von Rotwild und Schwarzwild.

Für die Resolution werden Unterstützungsunterschriften gesammelt. Das Interesse der Bürger wird hierbei immer größer. Über den öffentlichen Druck wird auch über den Weg einer Klage nachgedacht. Allerdings ist hier der Landesjagdverband gefragt, denn nur dieser ist verbandsklageberechtigt.

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